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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Martinas Tierbetreuung

§1 Allgemeines

§1.1 Betreuung

Martinas Tierbetreuung verpflichtet sich, die anvertrauten Tiere nach bestem Wissen und Gewissen zu betreuen und zu versorgen.

§1.2 Preise und Öffnungszeiten

Es gelten die auf der Website publizierten Preise. Martinas Tierbetreuung behält sich vor, die Preise jederzeit anzupassen. Sofern keine Preise zu einem bezogenen Angebot vorhanden sind, muss dieser in direkter Absprache vereinbart werden. Wurde kein Preis mit dem Kunden definiert und kein vergleichbares Angebot inkl. auf der Webseite ersichtlich ist, behält sich Martinas Tierbetreuung vor, einen angemessenen Preis zu bestimmen.

§1.3 Konditionen und Spesen

Grundsätzlich sind alle anfallenden Kosten nach der Betreuung zu bezahlen. Akzeptierte Zahlungsmittel sind Bar, TWINT, Überweisung oder PayPal. Nach Absprache ist es möglich die Kosten per Rechnung zu begleichen. Generell gilt eine Zahlungsfrist von 15 Tagen. Sollten diese überschritten werden, behält sich Martinas Tierbetreuung vor, eine Mahngebühr von 20.- CHF zu erheben. Alle angegeben Preise verstehen sich inkl. Fahrspesen für die eingezeichneten Ortschaften.

§1.4 Datenschutz

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Personen- und sachbezogene Daten in die Kundendatei von Martinas Tierbetreuung aufgenommen werden dürfen. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, ausser es handelt sich um einen tierärztlichen Notfall. Tierhalter und -eigentümer erklären sich damit einverstanden, dass Martinas Tierbetreuung Fotos ihrer Tiere auf der Website veröffentlichen darf. Sollte ein Kunde damit nicht einverstanden sein, kann eine explizite schriftliche Vereinbarung getroffen werden.

§1.5 Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle mündlichen und schriftlichen Verträge sowie Dienstleistungen zwischen dem Kunden und Martinas Tierbetreuung wirksam.

§1.6 Haftungsausschluss und Versicherung

Der Tierhalter haftet grundsätzlich für die durch sein Tier verursachten Schäden. Es wird daher der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung mit Deckung für solche Schäden vorausgesetzt. Martinas Tierbetreuung haftet für allfälliges vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten ihrerseits. Eine weitergehende Haftung, insbesondere eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, wird ausgeschlossen.

§1.7 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Martinas Tierbetreuung ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und Martinas Tierbetreuung ist ausschliesslich in,

Bezirksgericht Kulm

Bezirksgebäude

Zentrumsplatz

15726 Unterkulm

§2 Hunde- Katzen- und Kleintierbetreuung

§2.1 Aufnahme

Vor der ersten Betreuung des Tieres wird ein Treffen mit dem Tierhalter vereinbart. Bei diesem Treffen muss der Tierhalter alle notwendigen Informationen an Martinas Tierbetreuung weitergeben, dass die Versorgung des Tieres gewährleistet werden kann.

§2.2 Gesundheit

Der Tierhalter ist verpflichtet, Martinas Tierbetreuung über alle Besonderheiten wie Krankheiten, Rolligkeit, Parasiten, Verhaltensauffälligkeiten wie Aggressionen gegen Mensch oder Tier sowie spezielle Verpflegungsbedürfnisse umfassend zu informieren. Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die durch das Versäumnis der Informationspflicht entstehen. Martinas Tierbetreuung verpflichtet sich dem Tier alle notwendigen und erwähnten Medikamente zu verabreichen.
Tritt ein gesundheitlicher Notfall ein, wird der bekannte Tierarzt konsultiert. Ist dieser nicht erreichbar wird der nächste erreichbare Tierarzt konsultiert. Kann der Tierhalter nicht erreicht werden, entscheidet Martinas Tierbetreuung nach bestem Wissen und Gewissen über die zu treffenden Massnahmen. Allfällige Kosten gehen zu Lasten des Tiereigentümers.

§2.3 Haftung

Der Tierhalter haftet grundsätzlich für die durch sein Tier verursachten Schäden während der gesamten Betreuungsdauer.
Martinas Tierbetreuung übernimmt keine Haftung für das Erkranken des Tieres, für Schäden infolge Krankheit, Bissverletzungen, Unfall, Ausreissen oder für den Verlust des Tieres, sofern ihr kein grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten nachgewiesen werden kann. Ebenfalls wird keine Haftung für Verletzungen dritter Tiere übernommen, die von dem betreuenden Tier verursacht wurden.

§2.4 Konditionen und Annullationen

Martinas Tierbetreuung setzt voraus, dass Futter und alle weiteren notwendigen Materialien für die gesamte Betreuungsdauer vorhanden und gut zugänglich platziert sind. Sollte weiteres Futter oder Materialien benötigt werden, werden diese an den Tierhalter weiterverrechnet, sowie allfällige Beschaffungskosten.

Bei Hunde-, Katzen- und Kleintierbetreuung ist die Stornierung wie folgt möglich:
30 Tage vor Betreuungsbeginn ist die Stornierung kostenlos möglich.
Bei einer Stornierung von 14 bis 29 Tage vor Betreuungsbeginn werden 25% des Betreuungspreises in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung von 7 bis 13 Tage vor Betreuungsbeginn werden 50% des Betreuungspreises in Rechnung gestellt.
Bei einer Stornierung von 7 oder weniger Tage vor Betreuungsbeginn wird der volle Betreuungspreis in Rechnung gestellt.
Wird das Betreuungsende während der vereinbarten Betreuungszeit vom Tierhalter vorverlegt, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der Kosten und der volle Betreuungspreis wird in Rechnung gestellt.

© Martinas Tierbetreuung

Tierlieber Herzschlag
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